Pflege(hilfs)mittel: Was is´n das überhaupt??
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch):
Ob es nun der Hausnotruf, das Pflegebett oder das Desinfektionsmittel ist: Zu den Pflegehilfsmitteln gehört Alles, was die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern oder gar ermöglichen. Plus dazu noch die Hilfsmittel, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern können. Einen Anspruch darauf haben alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Alles, was auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden kann. Produkte aus dieser Gruppe dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Pflegehilfsmitel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40€ monatlich.
Was gehört zu der Kategorie " zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel"
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Bettschutzein/agen
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz, medizinische Schutzmasken
- FFP2 Masken
- Schutzbekleidung, Schutzschürzen
Wie komme ich an Pflegemittel?
Wie kommst du jetzt an (kostenlose) Pflegehilfsmittel?
Und, kommst du überhaupt dran?
Pflegehilfsmittel kostenlos oder mit Zuzahlung zu bekommen geht OHNE Rezept vom Arzt. Einfach Antrag auf Kostenübernahme bei deiner
Pflegekasse stellen. Aber nur, wenn:
Der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat.
Der Pflegebedürftige lebt zuhause, bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
Das Pflegehilfsmittel muss entweder die Pflege erleichtern oder unterstützen, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.
Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen:
Um von der Pflegekasse technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen bedarf es, wie schon erwähnt, einem Antrag bei der Pflegekasse. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Antrag über Anbieter stellen:
Du kannst den Antrag oftmals direkt über den Anbieter der Pflegehilfsmittel stellen. Die Pflegekasse prüft den Antrag und genehmigt ihn (bestenfalls). Dann bekommst du das Pflegehilfsmittel.
2. Auf Pflegegutachtenempfehlung:
Wird während der Pflegebegutachtung ein Bedarf festgestellt, gibt der Gutachter des Medizinischen Dienstes eine konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgunf. Sofern du zustimmst, gilt die Empfehlungen als erfolgreicher Antrag. Die Pflegekasse veranlasst dann für dich die weiteren Schritte.
3. Empfehlung durch eine Pflegekraft:
Auch Pflegekräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel aussprechen! Dadurch werden diese dann direkt als notwendig eingestuft. Die Pflegekraft füllt ein Formular aus und schickt es an den zuständigen Kostenträger.
Dies Vorgehen geht jedoch nur, wenn:
Die Pflegekraft von einem ambulanten Dienst kommt, den du mit Pflegesachleistungen finanzierst.
Die Pflegekraft, die den Beratungseinsatz durchführt, der für Pflegegeldempfänger verpflichtend ist, diesen Antrag stellt.
Es eine Pflegekraft vorschlägt, die für die häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege zu dir nach Hause kommt.
Wichtiges zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch:
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag. Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass du eine Zuzahlung leisten musst. Nur wenn du den Erstattungsbetrag von 40€ überschreitest, legst du die Mehrkosten selbst drauf.
Service: Zugelassene Dienstleister rechnen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch meist direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Schau mal im Internet nach einer sogenannten "Pflegehilfsmittelbox". Wenn der Wert der ausgesuchten Box die 40 Euro nicht überschreitet, bekommst du die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und musst dich um nichts weiter kümmern. Achte nur bite darauf, einen seriösen Anbieter zu beauftragen!
Wenn du Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen möchtest, kannst du das natürlich gerne machen. Nur denke daran, dir vorher (!!) eine Genehmigung der Pflegekasse für die Kostenübernahme geben zu
lassen! Dann erst kaufst und bezahlst du und bekommst das Geld dann zurück erstattet.
Wichtig: Belege gut aufbewahren und einsenden!
Voraussetzungen für den Bezug technische Pflegemittel:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. Das Pflegehilfsmittel muss entweder die Pflege erleichtern oder unterstützen, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.
Technischen Pflegehilfsmitteln sind übrigens zum Beispiel:
Pflegebett, Lagerungshilfe oder ein Notrufsystem.
Wichtiges zum Thema Kostenübernahme bei technischen Pflegehilfsmitteln:
Pflegekassen müssen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise zur Verfügung stellen. Wen du eine Leihgabe ohne sehr triftigen Grund ablehnst, musst du das Pflegehilfsmittel aus eigener Tasche bezahlen. Dann ist die Pflegekasse raus.
Für gesetzlich Versicherte die volljiährig sind, ist bei technischen Pflegehilfsmitteln eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt 10%, maximal jedoch 25€ pro Pflegehilfsmittel.
Bei Hilfsmitteln die als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden entfällt diese Zuzahlung teilweise.
Als Versicherter kannst du dich auch für ein Pflegehilfsmittel entscheiden, das mehr leistet als pflegerisch oder medizinisch erforderlich ist, besser passt als die Grundversorgung, leichter oder angenehmer ist, oder dir einfach besser gefällt. Dann jedoch erhälst du "nur" den vereinbarten Zuschuss von der Kasse und du legts den Rest selbst drauf. Dieser Teil heißt "Aufzahlung" und darf nicht mit der gesetzlichen Zuzahlung verwechselt werden!
Technische Pflegehilfsmittel: Hier zahlst du 10 Prozent der Kosten. Maximal 25,00€ pro technischem Pflegehilfsmittel.
Pflegemittel zum Verbrauch monatlich im Wert bis zu 40,00€ gratis
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Du bekommst Produkte im Wert von bis zu 40,00€ monatlich ohne Zuzahlung.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln bekommst du IMMER Neuware. Geht ja auch nicht anders.
Dir steht ein bestimmtes Kontingent für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Dein Arzt informiert dich gerne.
Du kannst regelmäßig verbrauchbare Hilfsmittel vom Versorger bekommen. (Abonnement). Beispielsweise Inkontinenzmaterial.
40 Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel gibt es immer!?
Na ja...Nö!
Erklärung: Es ist ja auch KEINE Pauschale, diese 40€. Auch wenn die Leistung gerne mal so genannt wird. Bei dem Betrag handelt es sich um den maximal von der Pflegekasse zu bezahlenden Betrag pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Benötigst du jetzt jedoch nur Dinge für 28,50€, bezahlt die Pflegekasse auch "nur" diese 28,50€ Die "Differenz" (es gibt ja auch offiziell gar keine "Dfferenz") zu den 40€ wird NICHT ausbezahlt.