Wichtiges zum Thema Grad der Behinderung, kurz: GdB
Ungefähr 10.000.000 Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung.
Diese Behinderungen sind im Alltag unterschiedlich einschränkend und sehr individuell. Jeder dieser Menschen hat einen persönlichen GdB.
Dieser variiert in Ziffern zwischen 20 und 100.
Bitte verwende nicht irrtümlich die landläufige Formulierung: „Er ist zu 80% behindert“.
Nein! Die Person hat einen Grad der Behinderung von 80.
Das ist im Verständnis etwas völlig anderes!
Zu 80% behindert zu sein, hieße ja im Umkehrschluss, dass man lediglich zu 20% nicht behindert ist. Na danke!
Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und bekommt, auf formlosen Antrag einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Hast du einen Schwerbehindertenausweis, bist du einer von ca. 7.800.000 Menschen in Deutschland. Also einer unter vielen.
Beantragst du einen GdB startest du eine komplizierte medizinische Beurteilung. Dabei werden ärztlich Befunde und Atteste eingesehen und beurteilt. Hast du mehrere einzelne Beeinträchtigungen, wird ein Gesamt GdB errechnet. Lass dich davon aber bitte nicht abschrecken, davon bekommst du nichts mit! Du reichst den Antrag ein und wartest auf das Ergebnis.
Fun Fact: Beim Errechnen eines Gesamt GdBs werden am Ende nicht bloß die einzelnen Werte zusammenaddiert und gut ist, sondern einzelne Beeinträchtigungen werden ihrer Auswirkung zueinander bewertet. Aber wie das genau funktioniert überlassen wir jetzt mal den Profis!
Was viele nicht wissen: Auch für einen Grad der Behinderung (GdB) unter 50 gibt es bereits einige Vorteile!
Die Abstufungen des GdB & mögliche Nachteilsausgleiche:
GdB 10:
Hast du solch einen GdB zugesprochen bekommen, bekommst du keine Nachteilsausgleiche und keinen Bescheid.
Nicht ärgern! Freu dich einfach über eine nahezu perfekte Gesundheit!
GdB 20:
Du bekommst einen Bescheid ausgestellt und erhälst einen Steuerfreibetrag.
GdB 30 und 40:
Bescheid ja, Steuerfreibetrag.
Du kannst dich im Bezug auf erweiterten Kündigungsschutz im Arbeitsleben per Antrag (!) mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.
GdB 50 bis 100:
Bescheid ja, Steuerfreibetrag. Schwerbehindertenausweis auf Antrag.
Du erhälst automatisch einen erweiterten Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage pro Jahr kannst früher in Altersrente gehen.
Bist du mit dem Ergebnis des festgestellten GdBs nicht zufrieden kannst du Einspruch einlegen.
Hole dir dazu am besten Hilfe in Form deines Arztes und / oder des VdK.
Ab 6 Monaten nach Erhalt eines Bescheides kannst du einen Verschlechterungsantrag stellen. Dann wird alles neu geprüft und beurteilt.
Verbessert sich dein Gesundheitzustand, bist du verpflichtet, dies ebenfalls zu melden.